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Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt.

Schiedsfrau in der Gemeinde Niedergörsdorf ist Frau Heike Balzer. Zu erreichen ist die Schiedsfrau über das Ordnungsamt der Gemeinde Niedergörsdorf (Telefon: 033741/697-18).

Die Aufgabe der Schiedsstelle ist die Durchführung von Schlichtungsverfahren in streitigen Rechtsangelegenheiten.

Die Schiedspersonen sind bei bestimmten Privatklagedelikten dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet. Das bedeutet, das bei Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses nach § 380 der Strafprozessordnung (StPO) erst ein Schlichtungsverfahren vor der Schiedsstelle unternommen werden muss, bevor die Sache vor das Gereicht gebracht werden kann.

Im Land Brandenburg ist in Fällen von Zivilstreitigkeiten ebenfalls vor der Klageerhebung die Anrufung der Schiedsstelle erforderlich.

Dazu gehören:   

  • Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert 600,00 EUR nicht übersteigt
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen z.B. Überwuchs (Äste, Wurzeln), Hinüberfall (Laub), Grenzbaum, Lärm, Rauch etc.
  • Grenzabstand von Pflanzen
  • Verletzung der persönlichen Ehre (nicht in Funk, Fernsehen, Presse begangen)

 

Gesetzliche Grundlagen:

  • Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG), Bekanntmachung der Neufassung vom 21. November 2000 (GVBl. I S. 158)
  • Verwaltungsvorschrift zum Schiedsstellengesetz vom 9. April 2001 (GVBl. I S. 282)
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