In der Gemeinde Niedergörsdorf bestehen:
4 Schwerpunktwehren (Altes Lager, Blönsdorf, Niedergörsdorf, Oehna)
14 Ortswehren (Bochow, Danna, Dennewitz, Eckmannsdorf, Gölsdorf, Kurzlipsdorf, Langenlipsdorf, Lindow, Malterhausen, Mellnsdorf, Rohrbeck, Schönefeld, Seehausen, Zellendorf)
11 Jugendfeuerwehren (Altes Lager, Blönsdorf, Bochow, Gölsdorf,
Langenlipsdorf, Malterhausen, Mellnsdorf, Niedergörsdorf, Oehna, Seehausen, Zellendorf)
Gemeindewehrführung:
Gemeindewehrführer der Gemeinde Niedergörsdorf - Kamerad Reinhard Kohl
1. Stellvertreterin - Kameradin Birgit Marsch
2. Stellvertreter - Kamerad Patrick Bellin
Gemeindefeuerwehrjugendwart - Kamerad Andre Jurk
zu erreichen über das Ordnungsamt der Gemeinde Niedergörsdorf (Telefon: 033741/697-18)
Mitglieder der Feuerwehren:
aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren: 344 Kameraden
Jugendfeuerwehr: 55 Jungen und Mädchen
Ehrenmitglieder (Kameraden ab 65 Jahre): 155 Kameradinnen und Kameraden
Fahrzeuge der Feuerwehren:
1 Einsatzleitwagen (ELW)
3 Tanklöschfahrzeuge (TLF 16/25, TLF 20/45, TLF 16/W 50)
4 Löschfahrzeuge (HLF 16, HLF 20/16, LF 8/LO, TSF/W, LF 8/6)
3 Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF/VW, TSF Ford)
1 Hilfsrüstwagen (LT 45)
4 Mehrzweckfahrzeuge (VW Crafter)
3 sonstige Fahrzeuge (Multicar, B 1000)
1 Hubrettungsfahrzeug/Arbeitsbühne
Traditionsfahrzeuge
3 Handruckspritzen (FF Blönsdorf, FF Langenlipsdorf, FF Rohrbeck)
Das Wettkampfgeschehen im „Löschangriff – nass“ und die Jugendarbeit haben sich zur Tradition entwickelt:
- Maipokal der Jugendfeuerwehren im OT Malterhausen bildet den Auftakt zu den Wettkämpfen auf Gemeindeebene
- Pokalwettkampf der Männer, Frauen und Jugend aller FF der Gemeinde Niedergörsdorf
- Herbstpokal der Jugendfeuerwehren im OT Gölsdorf bildet den Abschluss der Wettkämpfe auf Gemeindeebene
weitere Aktivitäten:
- Durchführung des jährlichen Waldlaufes der Jugendfeuerwehren im OT Seehausen
- Orientierungslauf der Jugendfeuerwehren im OT Langenlipsdorf
- Durchführung des jährlichen Zeltlagers der Jugendfeuerwehren im Freibad Oehna
- Teilnahme der Jugendfeuerwehren mit Auswahlmannschaften an Kreiswettkämpfen und zur Abnahme der Leistungsspange der Jugendfeuerwehren
Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören:
- Bekämpfung von Schadenfeuer
- Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
- Mitwirkung von Brandschutzeinheiten im Zivilschutz
- Gestellung von Brandsicherheitswachen
- Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, das Verhüten von Bränden sowie
- die Aufgaben und Möglichkeiten der Selbsthilfe (Durchführung „Tag der offenen Tür“, Übungen in KITA´s und Schulen)
- Aus- und Fortbildung der Kameraden, Durchführung von Übungen
- Einsatzleitung bei Großschadenslagen und -ereignissen
- Mitwirkung im Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.05.2004 (GVBl. I S. 197)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 30.11.2005 (GVBl. I S. 1090)
- Brandschutzkonzeption der Gemeinde Niedergörsdorf vom 17.03.2004
- Alarm- und Ausrückeordnung der Ortsfeuerwehren der Gemeinde Niedergörsdorf vom 17.03.2004
- Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niedergörsdorf, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Niedergörsdorf Nr. 03/08
Kostenersatz wird erhoben:
- Einsatz bei Hilfeleistungen (Verkehrsunfällen)
- bei vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführten Gefahren oder Schäden
- für die Gestellung von Brandsicherheitswachen
- wenn durch die Feuerwehr ein Tier geborgen oder gerettet worden ist
- wenn durch die Feuerwehr aus einem Gebäude Wasser entfernt wurde (trifft nicht zu, wenn der Wasserschaden durch Naturereignisse entstanden ist)


